48 Jahre Rheticus-Gesellschaft

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Barrierefreiheitserklärung

Der Webseitenbetreiber ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Antidiskriminierungsgesetz
extern zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen extern (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige verwendete Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Informationen für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen diese fehlenden Beschriftungen laufend zu vervollständigen.


Auf Grund der Schnittstellenanbindung zu externen Partnern können wir diverse Informationen (für.z.b. Produkte oder Kartendienste (GoogleMaps, OpenStreet Map, Apple Map) nicht vollständig für die Barrierefreiheit optimieren.


Bei einigen eingebetteten Videos fehlen die Untertitel, sodass die eingeblendeten Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.


Nach einer internen Prüfung im Dezember 2024 entspricht die Webseite in den folgenden Punkten nicht den Bestimmungen der WCAG 2.2: Überschriftenstruktur nur tlw. nicht passend, Tabellen tlw. nicht optimal umgesetzt, Fehlermeldungen bei manchen externen eingebetteten Formularen mitunter nicht ausreichend.


b) Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube oder Vimeo. Es ist technisch nicht möglich, für einige dieser älteren Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen neue Videos mit Untertiteln zur Veröffentlichen oder mit Text zur Verfügung zu stellen.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Einige, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind ältere PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.


Für ältere, nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.2 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.


PDF-Inhalte von Dritten kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheits-bestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen.


Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln.
 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im Dezember 2024 erstellt.

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.


Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an die Impressum angegebene E-Mail-Adresse mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des Antidiskrimnierungsgesetzes  durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.

 

 exter

Fakultative Inhalte

Der Webseitenbetreiber ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht. Eine Überprüfung nach allen AA- und AAA-Kriterien der WCAG 2.2 ist geplant.


Für Informationen die noch nicht Barrierefrei im Internet optimiert sind, stehen wir Ihnen per Telefon und E-Mail zur Verfügung.